Verzicht auf Kleinwasserkraftwerk an der Töss

Obwohl der Winterthurer Stadtrat den Ausbau der Eigenproduktion mittels erneuerbaren Energien fördern will, kann das Kleinwasserkraftwerk im Winterthurer Stadtacher nicht realisiert werden. Analysen haben ergeben, dass das Kleinwasserkraftwerk nicht wirtschaftlich wäre.

Obwohl der Winterthurer Stadtrat den Ausbau der Eigenproduktion mittels erneuerbaren Energien fördern will, kann das Kleinwasserkraftwerk im Winterthurer Stadtacher nicht realisiert werden. Analysen haben ergeben, dass das Kleinwasserkraftwerk nicht wirtschaftlich wäre. Zudem sind die ökologischen Anforderungen an Wasserkraftwerke sehr hoch, damit der Einfluss auf die Gewässerlebewesen minimal wird. Deshalb wird darauf verzichtet, dem Kanton ein Konzessionsgesuch einzureichen.


Für den Bau des Kleinwasserkraftwerk Stadtacher wären Investitionen von über 2 Millionen Franken und Betriebskosten von rund 40 000 jährlich notwendig. Ab 2018 sieht der Bund keine KEV-Förderung von Wasserkraftwerken unter 1 Megawatt mehr vor. Die Leistung, welche das Kleinwasserkraftwerk Stadtacher erreichen würde, ist zu gering, um eine Vergütung zu erhalten. Ohne KEV-Vergütung könnten nicht einmal die laufenden Kosten gedeckt werden.

Sollten sich die Rahmenbedingungen verbessern, würde die Realisation des Projekts erneut geprüft werden. Stadtwerk Winterthur wird weiterhin Investitionen in erneuerbare Energieproduktionen prüfen und diese, sofern sie wirtschaftlich sind, den politischen Gremien unterbreiten.