Energie Wasser Bern hält an der bisherigen Strategie zur Kernenergie fest

Der Verwaltungsrat der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG hat entschieden, die finanzwirtschaftliche Abschreibungsdauer auf 60 Jahre zu erhöhen. Für Energie Wasser Bern steht dieser Entscheid im Widerspruch zur Eignerstrategie der Stadt Bern. Auch ist die politische Diskussion auf eidgenössischer Ebene zu den Laufzeiten der Kernkraftwerke noch nicht abgeschlossen und der Entscheid damit verfrüht.

Energie Wasser Bern ist mit 7,5 Prozent am Kernkraftwerk Gösgen (KKG) beteiligt. Im November 2010 haben die Stimmberechtigten der Stadt Bern dem Gegenvorschlag zur Initiative „EnergieWendeBern“ zugestimmt. Der Stadtberner Souverän legte mit der entsprechenden Anpassung des Reglements von Energie Wasser Bern fest, dass das städtische Energieversorgungsunternehmen bestehende Beteiligungen nicht verlängert und sich für die Stilllegung des Kernkraftwerks Gösgen nach Ablauf der Regellaufzeit, spätestens 2039, einsetzt. Überdies herrscht auf Bundesebene noch grosse Unklarheit, was die Langzeitbetriebskonzepte von Kernenergieanlagen angeht. In der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates gibt es dazu verschiedene Anträge. Auch ist die Rolle der Kernenergieanlagen in der Energiestrategie des Bundes 2050 noch nicht abschliessend geklärt. Daher ist eine Verlängerung der Abschreibungsdauer des KKG aus Sicht von Energie Wasser Bern ein falsches Signal bzw. verfrüht. Es widerspricht auch dem Vorsichtsprinzip, wenn bereits heute von einer Verlängerung der Abschreibungsdauer auf 60 Jahre ausgegangen wird.