SH POWER soll auch Grundversorger für Wärme und Kälte werden

SH POWER soll künftig auch Wärmenetze und Kältenetze aufbauen und betreiben. Denn Kälteverbünde und Wärmeverbünde sind von zunehmender Bedeutung für eine ressourcenschonende Energieversorgung. Bereits in der neuen Eignerstrategie von SH POWER hatte die Stadt Schaffhausen festgelegt, dass sich das Unternehmen künftig als Grundversorger für Wärme und Kälte positionieren soll. Mit einem Versorgungsauftrag sollen jetzt die nötigen gesetzlichen Regelungen dafür geschaffen werden. Eine entsprechende Vorlage hat der Stadtrat zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Am 20. August 2019 verabschiedete der Grosse Stadtrat von Schaffhausen die neue Eignerstrategie von SH POWER. Sie sieht unter anderem vor, dass die Versorgungsaufträge überarbeitet werden, welche SH POWER in der Stadt Schaffhausen wahrnimmt. Bis anhin ist SH POWER für die Grundversorgung in den Bereichen Strom, Erdgas, Wasser und Abwasserzuständig. Mit der neuen Eignerstrategie wird SH POWER neu auch im Bereich Wärmenetze und Kältenetze als Grundversorger positioniert. Der Grundversorgungsauftrag und das damit verbundene Monopol beziehen sich auf die Bereitstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Netze, nicht aber auf Produktion und Lieferung von Wärme und Kälte. SH POWER kann auch Wärme und/oder Kälte produzieren, andere Unternehmen sind aber frei, diese Dienstleistung ebenfalls anzubieten.

Mit dem Netzmonopol kann sichergestellt werden, dass die Kältenetze und Wärmenetze auf öffentlichem Grund im Einflussbereich der öffentlichen Hand bleiben. So hat die Stadt die Möglichkeit, einen fachgerechten Unterhalt und Betrieb zu gewährleisten. Der Versorgungsauftrag verpflichtet SH POWER, neben dem Netzbetrieb auch einen Pikettdienst rund um die Uhr sicherzustellen sowie ergänzende Dienstleistungen für Kunden anzubieten.

Wärme- und Kälteverbunde sind von zunehmender Bedeutung für eine ressourcenschonende Energiepolitik und eine wichtige Massnahme zum Erreichen der klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt. Im städtischen Energierichtplan sind insgesamt 28 Gebiete aufgeführt, welche sich für Wärme- oder Energieverbunde eignen. Dabei handelt es sich um Gebiete mit bestehenden Wärmeverbunden, welche erweitert und erneuert werden können, und um Entwicklungsgebiete, welche entweder umgenutzt oder neu überbaut werden. Die Stadt hat die Möglichkeit, für diese Gebiete erhöhte Anforderungen an den Baustandard oder die zu nutzenden Wärmequellen festzulegen. Dabei steht neben einer möglichst energieeffizienten Bauweise die Nutzung von Abwärme oder von erneuerbaren Energien im Vordergrund.

Der Stadtrat hat nun gemeinsam mit der Verwaltungskommission eine entsprechende Verordnung erarbeitet, um so die Ziele aus der überarbeiteten Eignerstrategie umzusetzen. Die Verordnung und die entsprechende Vorlage wurden vom Stadtrat zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.