Swisspower begrüsst Vorgehen des Bundesrates zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Stromproduktion

Der Bundesrat hat heute entschieden, eine neue Vernehmlassungsvorlage zum Energiegesetz auszuarbeiten, welche für Investitionen in die erneuerbare Stromproduktion mehr Planungssicherheit schaffen soll. Swisspower begrüsst diesen Entscheid. Damit nimmt der Bundesrat die Forderung der Stadtwerke nach stärkeren Investitionsanreizen auf. Diese sind notwendig, damit die Schweiz die ambitionierten und vom Volk angenommenen Ziele der Energiestrategie 2050 wirklich erreichen kann.

Ausdrücklich begrüsst Swisspower, dass die Zahlung von Investitionsbeiträgen für die Wasserkraft und andere erneuerbare Energien bis 2035 verlängert und die bisher unverbindlichen Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion für verbindlich erklärt werden sollen. Welche Instrumente für welche Typen von Anlagen die richtigen sind, sollte im Rahmen der Vernehmlassung noch vertiefter diskutiert werden.

Strommarktöffnung wird im Lichte der Energiegesetzvorlage zu beurteilen sein

Die Frage der Strommarktöffnung, an welcher der Bundesrat festhalten will, wird im Lichte der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zum Energiegesetz wieder zu beurteilen sein. Allenfalls könnten die weniger umstrittenen Teile der Revision des Stromversorgungsgesetzes in eine separate Vorlage ausgelagert und bereits schneller dem Parlament vorgelegt werden. Eine unilaterale Strommarktöffnung ohne Investitions- und Planungssicherheit für die inländische erneuerbare Energieproduktion beurteilt Swisspower nach wie vor kritisch.

Auch erneuerbare Gase sowie Nutzung von Abwärme und Umweltwärme notwendig

Um das Ziel von Netto Null CO2-Emissionen bis 2050 zu erreichen, das Swisspower ebenso anstrebt wie der Bundesrat, muss aus Sicht von Swisspower zudem nicht nur die erneuerbare Stromerzeugung ausgebaut werden, sondern auch die Produktion erneuerbarer Gase und die Nutzung von Abwärme und Umweltwärme.