Wie hat Swisspower zum GasVG-Entwurf Stellung genommen?
Grundsätzlich begrüssen wir das Ansinnen des Bundesrats, die bestehenden Rechtsunsicherheiten bezüglich Marktzugang zu beseitigen und einen klaren Rahmen zu schaffen. Wir unterstützen auch, dass der Bundesrat eine Teilmarktöffnung vorschlägt. Allerdings ist die Marktöffnungsschwelle mit 100 MWh viel zu tief angelegt. Schon Mehrfamilienhäuser mit wenigen Parteien hätten damit Zugang zum Markt.
Wo sollte die Schwelle stattdessen liegen?
Wir schlagen eine Schwelle von 1 GWh vor. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen wären ungefähr die gleichen Kundengruppen abgedeckt wie beim Strom. So kennen beispielsweise viele Kantone in ihren Grossverbrauchermodellen einen Faktor von 1 zu 10 zwischen Strom und Gas. Zum anderen sind ab diesem Verbrauch auch Lastgangzähler vorgeschrieben. Wenn für Marktöffnung und Lastgangzähler die gleiche Schwelle gilt, fällt die aufwendige und ungenaue Annäherung via Standardlastprofile weg.
Scheuen die Stadtwerke die Konkurrenz?
Nein. Aber bei einem starken Preiswettbewerb im freien Markt ist erneuerbares Gas kaum mehr konkurrenzfähig. Viele Stadtwerke liefern heute schon 10, 20 oder 30 Prozent Biogas in ihrem Standardprodukt. Ziel ist es, den erneuerbaren Anteil weiter zu erhöhen – auch mit neuen Technologien wie Power-to-Gas. Im freien Markt wäre das kaum finanzierbar.
Welche weiteren Punkte kritisiert Swisspower an der Vernehmlassungsvorlage?
Der wichtigste Punkt ist die vorgeschlagene Kosten- und Preisregulierung (Cost+) unterhalb der Marktzugangsschwelle. Wir haben beim Strom gesehen, wie aufwendig es ist, diese Methodik auf den Energiepreis anzuwenden. Das hat zu zahlreichen Rechtsfällen bei der ElCom bis hin zum Bundesgericht geführt. Die Kontrolle des Preisüberwachers reicht hier vollends aus – das sagt auch der Preisüberwacher selbst. Zumal Gas im Gegensatz zum Strom in direkter Konkurrenz zu anderen Energieträgern steht.
Swisspower plädiert in ihrer Stellungnahme für eine möglichst schlanke Regulierung. Was heisst das konkret?
Alles, was nicht zwingend via Bundesgesetz geregelt werden muss, soll subsidiär der Branche überlassen werden. Das betrifft auch die Ausgestaltung der Tarifstruktur im Netz und die Bilanzierungsmethode beim Verbrauch. Die Branche weiss selbst am besten, welche Lösungen funktionieren und der Kostenwahrheit entsprechen. Zudem sprechen wir uns klar gegen eine Liberalisierung des Messwesens aus. Kosten und potenzieller Nutzen stehen hier in keinem Verhältnis.
Braucht es denn überhaupt ein GasVG, zumal der Bund die Bedeutung des Gasnetzes in der Zukunft eher an einem kleinen Ort sieht?
Es braucht eine eindeutige Marktzugangsregulierung, welche künftige Verfahren der Wettbewerbskommission aufgrund des Kartellrechts ausschliesst. Darüber hinaus sollte die Regulierung möglichst schlank sein. Ob sie in einem eigenen Gesetz oder allenfalls im bestehenden Rohrleitungsgesetz (RLG) festgehalten wird, ist nicht entscheidend. Ganz klar widersprechen wir jedoch der Haltung, dass das Gasnetz keine Zukunft hat. Das Gasnetz spielt eine Schlüsselrolle für die Sektorkopplung und somit auch für die Energiewende. Der Energieträger, der durch das Gasnetz fliesst, wird zunehmend erneuerbar sein. Mit Power-to-Gas werden wir im Sommer Überschüsse von erneuerbarem Strom in erneuerbares Gas umwandeln und im Winter damit in energieeffizienten WKK-Anlagen erneuerbaren Strom und klimaneutrale Wärme produzieren. Dafür werden wir das Gasnetz auch künftig noch brauchen.