«Die StromVG-Vorlage darf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 nicht gefährden»

Interview zur Revision des Stromversorgungs­gesetzes mit Jan Flückiger, Leiter Public Affairs und Kommunikation von Swisspower

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum revidierten StromVG eröffnet. Wie sind die Reaktionen zur Vorlage aus der Branche und seitens der Parteien ausge­fallen?

Jan Flückiger: Die Diskussion dreht sich derzeit vor allem um die vollständige Marktöffnung. SP und Grüne sehen diese kritisch, die bürgerlichen Parteien sind dafür. Kritik gibt es von bür­ger­licher Seite an der nach wie vor stark regulierten Grundversorgung. Der VSE sieht mittelfristig vor allem die Versorgungssicherheit gefährdet, der Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) befürchtet eine stärkere finanzielle Belas­tung der Kleinkunden. Die drei grössten Strom­ver­sorger Alpiq, Axpo und BKW begrüssen die Marktöffnung. Bereits jetzt ist also absehbar, dass die Strombranche einmal mehr nicht mit einer Stimme sprechen wird.

Wie schätzen Sie die Erfolgschancen der Vorlage in der parlamentarischen Diskus­sion ein?

Ich sehe drei grosse Diskussionspunkte, welche die parlamentarische Debatte dominieren wer­den: die Marktöffnung, die Ausgestaltung der Grund­versorgung sowie die Frage, ob es zusätz­liche Stützungsmassnahmen für die erneuer­bare, inländische Stromproduktion braucht.

Wie bringt sich Swisspower in die politische Diskussion ein?

Eine Arbeitsgruppe der Swisspower-Stadtwerke setzt sich derzeit intensiv mit der Vorlage aus­einander und wird den Aktionären einen Posi­tio­nierungsvorschlag präsentieren. Die verab­schie­dete Position werden wir bei den verschie­de­nen Partnern wie Städteverband, EnDK und VSE einbringen und natürlich beim UVEK in Form einer Vernehmlassungsantwort einrei­chen. Dann gilt es vor allem, das Gespräch mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern aller Parteien zu suchen.

Welches sind die wichtigsten Bot­schaf­ten?

Die Vorlage darf die Umsetzung der Energie­strategie 2050 und die Erreichung der Klimaziele nicht gefährden. Eine unilaterale Marktöffnung ohne flankierende Massnahmen erfüllt diese Vorgabe nicht. Zudem müssen die Stadtwerke grösstmöglichen Handlungsspielraum haben, wie sie ihre Kundinnen und Kunden versorgen wollen; dies natürlich innerhalb der Ziele der Energiestrategie und der Klimapolitik. Weiter gilt es, die Verursachergerechtigkeit bei den Netz­tarifen zu stärken und einen echten Markt für Flexi­bilitäten zu schaffen.

In ihrer Medienmitteilung hat Swisspower er­gän­zende Massnahmen gefordert, um die inlän­dische Produktion von erneuerbarem Strom zu stärken. Welche Massnahmen könn­ten das sein?

Wir haben verschiedene Modelle diskutiert. Eines davon war das Quotenmodell, ein ande­res die Stärkung der Kostenwahrheit, beispiels­weise mittels einer Abgabe auf nicht erneuer­ba­ren Strom. Auf europäischer Ebene sind derzeit vor allem Ausschreibungen mit Marktprämien im Trend. Unser Verwaltungsrat hat bewusst offen­gelassen, mit welchem Mittel wir das Ziel errei­chen wollen. Denn das ist auch abhängig davon, welches Modell sich als mehrheitsfähig erweist.

Welche Chancen und Risiken sieht Swiss­power bei der vollständigen Marktöffnung?

Die Chance besteht darin, dass die Stadtwerke Markt­anteile gewinnen können. Unsere Aktio­nä­re sind gut aufgestellt. Wir müssen uns vor dem Wett­bewerb nicht verstecken. Das Risiko be­steht vor allem darin, dass die Kunden auf nicht erneuerbare, ausländische Billigprodukte setzen und damit die Umsetzung der Energiestrategie gefährden. Zudem wurden in der Schweiz ge­wisse Hausaufgaben noch nicht gemacht. Allein schon die hohen Wasserzinsen sind ein grosser Konkurrenznachteil gegenüber ausländischen Produzenten. Und die allermeisten Energie­unter­nehmen in der Schweiz sind noch stark poli­tisch geführt. Die Frage nach der richtigen Public Corporate Governance drängt sich auf. Diese Debatte muss im Zuge der weiteren Libe­ra­lisierung mit offenem Visier geführt werden.

Wie beurteilen Sie das vorgeschlagene Mo­dell der künftigen Grundversorgung?

Die Vorlage sieht eine doppelte Regulierung der Grundversorgung vor. Einerseits über die Quali­tät des Produkts (inländisch, über die Jahre stei­gender erneuerbarer Anteil), andererseits über den Preis (Referenzmarktpreis). Bei den qualita­tiven Anforderungen sind wir einverstanden. Sie dürften sogar noch strenger sein, was den Anteil der Erneuerbaren anbelangt. Bei den Preisen sollte es lediglich eine Missbrauchskontrolle geben. Wird der Markt geöffnet, kann der Kunde das Produkt wechseln, wenn ihm die Grundversorgung zu teuer wird. Eine starke Preisregulierung, die sich mangels Vergleichsmöglichkeiten auch schwer umsetzen lässt, ist deshalb nicht sinnvoll.