Den Klimaschutz ganzheitlich denken

Der Verkehr wird nach wie vor mit Samthandschuhen angefasst, während im Gebäudebereich sehr ambitionierte Ziele verfolgt werden. Plädoyer für ein CO2-Gesetz mit gleich langen Spiessen für alle.

Von Jan Flückiger, Leiter Public Affairs bei Swisspower

Im Dezember 2017 hat der Bundesrat seine Botschaft zum neuen CO2-Gesetz vorgestellt. Ende Januar beginnt die zuständige Kommission des Nationalrats (UREK-N) mit dessen Beratung. Swisspower steht voll und ganz hinter den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Entsprechend unterstützen wir auch die Ziele, die der Bundesrat mit dem revidierten CO2-Gesetz verfolgt. Dazu gehört, dass ein substanzieller Anteil der Reduktion des Treibhausgasausstosses im Inland stattfindet. Dennoch gibt es bei der aktuellen Gesetzesvorlage Optimierungsbedarf.

Der Verkehr, der rund einen Drittel des CO2-Ausstosses verursacht, wird nach wie vor mit Samthandschuhen angefasst. Die Grenzwerte, die Autoimporteure im Durchschnitt über die gesamte Flotte einhalten müssen, sind zwar ein Fortschritt. Sie sind EU-kompatibel und werden mittelfristig dazu beitragen, die Emissionen zu senken. Auch die Pflicht, einen Teil der Emissionen mit dem Einsatz von erneuerbaren Treibstoffen zu kompensieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

CO2-Abgabe auf Treibstoffe effizienter

Ein Fehler wäre jedoch aus Sicht von Swisspower, die Steuererleichterungen bei der Mineralölsteuer für alternative Treibstoffe auslaufen zu lassen. Insbesondere, weil dies nicht mit ökologischen, sondern mit fiskalischen Zielen begründet wird. Um die Steuereinnahmen, welche für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur benötigt werden, langfristig zu sichern, gibt es andere Wege: kurzfristig die Erhöhung der Abgaben auf Benzin und Diesel und langfristig ein intelligentes Mobility-Pricing.

Im Endeffekt wäre eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe wesentlich effizienter und effektiver als die im Gesetz vorgeschlagenen Massnahmen. Es ist nicht schlüssig, ausgerechnet den grössten Emittenten von Treibhausgasen vor einer Lenkungsabgabe zu verschonen.

Intelligente Lösungen enden nicht an der Gebäudehülle

Im Gegensatz dazu sind die Reduktionsziele im Gebäudebereich sehr ambitioniert. Auch das ist grundsätzlich richtig. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Systemgrenzen mit dem Fokus auf einzelne Gebäude richtig gezogen sind. Intelligente, energieeffiziente und damit umweltschonende Lösungen im Gebäudebereich enden nicht an der Gebäudehülle. Vielmehr gilt es, die Potenziale von ganzen Arealen, Quartieren oder Regionen optimal auszunützen. Hierzu braucht es das Zusammenspiel und nicht die Diskriminierung verschiedener Technologien.

Nicht jedes Gebäude oder Areal ist für den Einsatz von Wärmepumpen oder PV-Anlagen geeignet. Hingegen sind etwa WKK-Anlagen eine optimale Ergänzung zu PV-Anlagen, weil sie dann Strom produzieren können, wenn die Sonne nicht oder nur wenig scheint – vornehmlich im Winterhalbjahr. Es ist nicht verständlich, wieso eine Wärmepumpe, die mit Graustrom betrieben wird, gegenüber einer WKK-Anlage, die gezielt Winterstrom produziert, bevorzugt behandelt werden soll.

Biogasimporte vereinfachen

Swisspower fordert deshalb, dass auch kleinere WKK-Anlagen, für den Anteil Strom, den diese produzieren, von der CO2-Abgabe befreit werden – ohne zusätzliche bürokratische Auflagen. Gezielte Winterstromproduktion könnte allenfalls gar mit einem Bonus (Gewichtungsfaktor) versehen werden. Der Anteil an biogenem Gas, der zum Betrieb von WKK-Anlagen und Gasheizungen verwendet wird, muss zudem entlastend in die CO2-Bilanz eines Gebäudes einfliessen.

Ganz allgemein sollte sich der Bund stärker darum bemühen, die Biogenisierung des Gasnetzes voranzutreiben. Dazu gehört einerseits, die Hürden für den Import und die Anerkennung von erneuerbaren Gasen abzubauen. Biogas und synthetische Gase sollen ähnlich wie Strom einfach mit Hilfe von Herkunftsnachweisen eingeführt und als solche anerkannt werden können. Andererseits sind Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Wirtschaftlichkeit von Power-to-Gas-Anlagen erhöhen. Power-to-Gas-Anlagen, die sich netzdienlich verhalten, sollten vom Netzentgelt entlastet werden. Investitionen in Power-to-Gas-Anlagen, die zur Systemstabilität auf tieferen Netzebenen beitragen, sollten in die verrechenbaren Netzkosten einfliessen können.

Sämtliche Energieträger gleichbehandeln

Zum Schluss noch eine grundsätzliche Bemerkung: Viele detaillierte Einzelregulierungen würden hinfällig, wenn sämtliche Energieträger gleichbehandelt würden. In diesem Sinne unterstützt Swisspower nach wie vor eine Klima- und Lenkungsabgabe, wie sie der Bundesrat ursprünglich als zweite Etappe zur Umsetzung der Energiestrategie gefordert hatte.

Unabhängig von diese grundsätzlichen Überlegungen wird sich Swisspower beim CO2-Gesetz für Regulierungen einsetzen, die einzelne Sektoren und Technologien nicht diskriminieren. Sowohl die Ziele der Energiestrategie wie auch die Klimaziele können nur erreicht werden, indem die Energieversorgung ganzheitlich betrachtet wird.