Gemeinschaftliche Solaranlagen von Eniwa finden Anklang

2018 erstellte Eniwa gemeinsam mit der Stadt Aarau die erste gemeinschaftliche Solaranlage auf dem Werkhofdach im Telli-Quartier. Aufgrund der grossen Nachfrage realisierte Eniwa 2019 eine zweite Photovoltaikanlage. Für diese Solarstromanlage können aktuell noch wenige Beteiligungen gezeichnet werden.

Mit dem Gemeinschaftsmodell soll interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern von Aarau und Rohr die Möglichkeit geboten werden, sich an der Solaranlage von Eniwa zu beteiligen. Mieter und Eigenheimbesitzer ohne eigene nutzbare Dachfläche können direkt an der Produktion lokaler und erneuerbarer Energie mitwirken. Für eine einmalige Beteiligung von 1'500 Franken erhält der Darlehensgeber während 25 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage jährlich mindestens 400 kWh Solarstrom geliefert.

In einem sonnenreichen Jahr ist es möglich, dass die Solaranlage weit mehr Energie produziert als die Mindestliefermenge. Die daraus entstandene Mehrproduktion wird anteilsmässig an die Beteiligten verteilt und auf der Jahresstromrechnung in Abzug gebracht.

50% Mehrlieferung im Jahr 2019

Die Inbetriebnahme der ersten Photovoltaikanlage erfolgte im Juli 2018. Im zweiten Halbjahr 2018 konnte eine Mehrproduktion von 48% erzielt und an die beteiligten Parteien ausgeliefert werden. Im Jahr 2019 betrugt diese Mehrmenge sogar 50%, total also 600 kWh pro Beteiligung. Das durch Eniwa angebotene Modell unterscheidet sich damit von den meisten gemeinschaftlichen Solarmodellen. Eine allfällige Mehrproduktion wird stets vollumfänglich an die Beteiligten ausgeliefert. Bei der im Juli 2019 in Betrieb genommenen zweiten Solaranlage können aktuell noch wenige Beteiligungen gezeichnet werden.

Die Dachflächen für die beiden Solaranlagen werden von der Einwohnergemeinde Aarau zur Verfügung gestellt, welche damit einen aktiven Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien leistet. Die beiden Solaranlagen lieferten im Jahr 2019 gesamthaft rund 220 MWh Sonnenenergie. Das entspricht dem Strombedarf von über 65 Haushaltungen in Aarau (Durchschnittsverbrauch: 3340 kWh).

Geplantes kantonales Energiegesetz

Vor zwei Wochen wurde im Grossen Rat die Revision des Kantonalen Energiegesetzes verabschiedet. Im Rahmen der MuKEn 2014 will der Kanton Aargau damit die Energiestrategie 2050 des Bundes im Gebäudebereich weiterverfolgen. Im Bereich der Eigenstromerzeugung sieht das Gesetz bei Neubauten und Erweiterungen ab 100 m2 Energiebezugsfläche eine zehnprozentige Teildeckung des eigenen Energiebedarfs vor. Diese Vorgabe kann durch die Erstellung einer Elektrizitätserzeugungsanlage im oder auf dem eigenen Gebäude oder die Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Anlage erfüllt werden. Das auf dem Aarauer Werkhofdach durch Eniwa angebotene Modell der Gemeinschaftlichen Solaranlage entspricht einer anrechenbaren Beteiligung. Aufgrund des mittlerweile ergriffenen Behördenreferendums kommt es voraussichtlich im Herbst zur Volksabstimmung über das geplante Energiegesetz.

Gewinn durch die Mehrproduktion

Bei einer Vertragslaufzeit und einer Lebensdauer der Anlage von 25 Jahren ergibt eine Beteiligung von einmalig 1’500 Franken einen jährlichen Betrag von 60 Franken. Dafür erhält man die Mindestliefermenge von 400 kWh Solarstrom, was einem Solarstrompreis von 15 Rp./kWh entspricht. In einem sonnenreichen Jahr produziert die Solaranlage deutlich mehr Strom als die Mindestliefermenge. Im Jahr 2019 wurde eine Mehrproduktion von 50% erzielt. Damit reduzierten sich die Kosten auf 10 Rp./kWh.