Grünes Licht für Fernwärmezentrale Waldau

Nach einem Unterbruch von dreieinhalb Jahren können die Sankt Galler Stadtwerke die Fernwärmezentrale Waldau nun wie geplant bauen. Das Bundesgericht ist der Argumentation der Stadt St.Gallen vollumfänglich gefolgt und hat die Beschwerde gegen die Baubewilligung abgewiesen.

Die neue Fernwärmezentrale wird benötigt, um die Spitzenlast des erhöhten Fernwärmebedarfs in der Stadt St.Gallen zu decken sowie die Versorgungssicherheit zu erhöhen.Die Einsprache sowie eine nachfolgende Beschwerde gegen das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts haben dazu geführt, dass das Bundesgericht diesen Rechtsstreit behandelt hat. Nun ist die Baubewilligung rechtskräftig und das Projekt kann wie geplant auf dem Areal des alten Werkhofs Waldau zwischen Schönaustrasse, Sömmerlistrasse und Waldauweg umgesetzt werden.

Die zeitliche Verzögerung von dreieinhalb Jahren hat dazu geführt, dass ein Provisorium erstellt und Anpassungen bei der Ausbauplanung vorgenommen werden mussten. Da das Bundesgericht der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilte, haben die Sankt Galler Stadtwerke bereits zu Beginn dieses Jahres mit dem Bau des Kellergeschosses begonnen. Damit kann die Fernwärmezentrale Waldau noch in der Heizperiode 2016/2017 in Betrieb gehen. Sie wird im Verbund mit den erhöhten Bandenergielieferungen aus dem Kehricht-Heizkraftwerk in der Au an kalten Wintertagen die Spitzenlast für das St.Galler Fernwärmenetz abdecken.

Mit diesem Projekt wird ein weiterer wichtiger Meilenstein des städtischen Energiekonzepts umgesetzt, welches als eine der zahlreichen Massnahmen den schrittweisen Ausbau der Fernwärmeversorgung vorsieht.