Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern das revidierte kantonale Energiesetz und die
dazugehörige Verordnung. Die Energieverordnung definiert Anforderungen
an den Heizungsersatz in Gebäuden, welche älter als 20 Jahre sind.
Betroffen sind Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Gebäude wenig energieeffizient
sind.
Sollte ein Heizungsersatz mit Gas vorgenommen werden, ist das
unter anderem mit dem neuen Angebot von Energie Wasser Bern
«ewb.Heizungsersatz.GAS» möglich. Das Angebot beinhaltet, wie vom
Gesetzgeber gefordert, 50 Prozent erneuerbares Gas aus der Schweiz und
25 Prozent Biogas, wie es bereits im Standardprodukt enthalten ist. Das
Angebot ist ausschliesslich Kundinnen und Kunden vorbehalten, welche
ihre Heizung ersetzen müssen und die Auflagen der kantonalen
Energieverordnung zu erfüllen haben.
Die Mehrkosten von «ewb.Heizungsersatz.GAS» zum Standardprodukt betragen für einen Haushalt mit 10'000 kWh Jahresbezug 209 Franken pro Jahr oder 14 Prozent. Grund für die Mehrkosten sind die höheren Beschaffungskosten für erneuerbares Schweizer Biogas gegenüber Erdgas.