Rückvergütung von HKN: Eniwa setzt auf elektronische Vertragsabwicklung

Seit Anfang Jahr können die Besitzerinnen und Besitzer einer Solaranlage im Versorgungsgebiet von Eniwa ihre Herkunftsnachweise (HKN) an das Swisspower-Stadtwerk abtreten. Für einen möglichst einfachen Prozess hat Eniwa eine elektronische Vertragsabwicklung implementiert. Markus Häusermann, Leiter Produktmanagement und Marketing, zieht ein erstes Fazit.

Warum bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden mit einer Photovoltaikanlage neu an, die HKN zu übernehmen?

Markus Häusermann: Von dieser Neuerung profitieren beide Seiten. Viele Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen haben ihre HKN bisher nicht veräussert. Nun erhalten sie eine marktgerechte Entschädigung dafür. Wir wiederum konnten Anfang Jahr den Anteil Solarstrom in unserem Produkt «Naturstrom Regio» dank der übernommenen HKN von 10 auf 25 Prozent erhöhen. Bisher nutzten wir für dieses Produkt primär unsere eigenen HKN und beschafften wenn nötig weitere an der Ökostrombörse. Jetzt beziehen wir sie direkt bei unseren Kundinnen und Kunden – eine rundum sinnvolle Lösung.

Wie fällt die Resonanz auf diese Neuerung aus?

Mitte Dezember 2021 machten wir alle Kundinnen und Kunden mit einer Solaranlage auf die neue Möglichkeit aufmerksam. Die Resonanz auf diesen Brief hat unsere Erwartungen deutlich übertroffen. Inzwischen liegt für rund die Hälfte der 850 Photovoltaikanlagen in unserem Versorgungsgebiet ein abgeschlossener Vertrag für die Übernahme der HKN vor.

Warum haben Sie sich für eine elektronische Vertragsabwicklung mithilfe der Lösung von ajila entschieden?

Uns war von Anfang an klar: Wenn bei 850 Solaranlagen schon nur ein Drittel der Besitzerinnen und Besitzer ihre HKN abtreten, ist das bei konventionellen Verträgen auf Papier mit einem enormen administrativen Aufwand verbunden. Deshalb entschieden wir uns für einen viel effizienteren Prozess mit einer elektronischen Lösung.

Wie sieht dieser Prozess aus?

Er besteht aus zwei Schritten. In einer ersten Eingabemaske erfassen die Kundinnen und Kunden Name, Adressdaten und Mobilenummer. Die Verifizierung erfolgt anhand eines Codes übers Mobiltelefon. In einer zweiten Maske werden dann die wichtigsten Angaben zur Solaranlage eingetragen, vor allem auch die von Pronovo vergebene Projektnummer. Diese dient uns als Kontrolle. Denn die Besitzerinnen und Besitzer der Solaranlagen müssen zusätzlich im Schweizer Herkunftsnachweissystem online einen Dauerauftrag erfassen. Pronovo bestätigt uns das mit der Zustellung eines Freigabelinks mit der Projektnummer der erfassten Anlage. Stimmt die Nummer mit der von der Kundin oder dem Kunden eingegebenen überein, geben wir den Vertrag frei. Damit werden die HKN offiziell an uns übertragen.

Wie hat sich die elektronische Vertragsabwicklung bewährt?

Der Prozess funktioniert wie erhofft. Wenn die Kundinnen und Kunden alle Angaben bereit haben, sind die nötigen Schritte in wenigen Minuten erledigt. Einige Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen schicken uns die Unterlagen per Post. Selbst dann bringt die Lösung von ajila eine Erleichterung. Denn wir können den Vertrag trotzdem elektronisch signieren und der Kundin oder dem Kunden als PDF zustellen. Was wir allerdings gemerkt haben: Viele private Stromproduzentinnen und -produzenten wissen nicht, was ein HKN ist und dass sie ihn verkaufen können. Wir beantworteten in den vergangenen Wochen zahlreiche Fragen, was mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden war. Hier besteht offensichtlich noch grosser Informationsbedarf.

Wie ist Eniwa auf die Lösung von ajila gekommen?

Wir lernten sie im Rahmen eines Projekts von Swisspower Innovation kennen. Erstmals zum Einsatz kam sie für die elektronische Vertragsabwicklung bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch. Denn bei diesen müssen zahlreiche Parteien ihr Einverständnis geben. Weil sich die Lösung dabei gut bewährt hat, nutzen wir sie nun auch für die HKN.

Einfache digitale Tools für Stadtwerke

2021 entwickelte Swisspower zusammen mit mehreren Stadtwerken und einem externen Partner eine digitale Lösung zum Einholen der Einwilligung der involvierten Mieterinnen und Mieter bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG).

Die digitale Vertragsabwicklung bei HKN beruht auf dem gleichen Tool. Derzeit arbeitet Swisspower zusammen mit einigen Stadtwerken bereits an einer weiteren Anwendung: digitalen Mietverträgen für Ladestationen. Dank einer Vereinbarung zwischen dem Entwicklungspartner und Swisspower können andere Stadtwerke diese Entwicklungen zu besonders attraktiven Konditionen als White-Label-Lösungen nutzen. Zudem können sie sich in Arbeitsgruppen an der Entwicklung neuer Anwendungen beteiligen.

Das aktuelle Angebot von Swisspower:

  • ZEV oder EVG: Einwilligung von Kundinnen und Kunden digital einholen
  • Abnahme von Herkunftsnachweisen (HKN) mit digitalem Tool

Pauschallösung zur digitalen Unterschrift von jeglichen PDF-Dokumenten

Digitale Mietverträge für Ladestationen (in Erarbeitung)

Sind Sie interessiert daran, eine dieser Lösungen in Ihrem Stadtwerk einzuführen?

Name
Alain Bourgnon
Funktion
Projektleiter Innovation
Firma
Swisspower AG