Kein Wasserwirbelkraftwerk am Bieler Hauserwehr

Die zuständigen Stellen des Kantons Bern haben das Konzessionsgesuch des Energie Service Biel für den Bau eines Wasserwirbelkraftwerkes am Hauserwehr in Biel abgelehnt. Das Amt für Wasser und Abfall kommt zum Schluss, dass aufgrund der fehlenden Zustimmung wichtiger Interessengruppen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession und der Baubewilligung nicht gegeben sind.

Die zuständigen Stellen des Kantons Bern haben das Konzessionsgesuch des Energie Service Biel für den Bau eines Wasserwirbelkraftwerkes am Hauserwehr in Biel abgelehnt. Das Amt für Wasser und Abfall kommt zum Schluss, dass aufgrund der fehlenden Zustimmung wichtiger Interessengruppen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession und der Baubewilligung nicht gegeben sind. Insbesondere der Konflikt zwischen der Funktionalität des Fischpasses und der nicht zu beeinträchtigenden Hochwassersicherheit des Hauserwehrs sind auch durch zusätzliche Auflagen und weiteren Anpassungen des Projektes nicht zufriedenstellend zu lösen.

Der Energie Service Biel/Bienne hat am 31. Januar 2013 ein Gesuch zum Neubau eines Wasserwirbelkraftwerkes am Hauserwehr beim kantonalen Amt für Wasser und Abfall eingereicht. Das Projekt wurde – nicht zuletzt im Sinne der Umsetzung der Energiewende – ursprünglich von allen Seiten begrüsst. Aufgrund der Einsprachen aus den Bereichen Hochwasserschutz, Fischerei, Naturschutz und noch offenen Fragen seitens des Landeigentümers Stadt Biel wurde in mehreren Einigungsrunden versucht, eine tragbare Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Die an das Projekt gestellten, unterschiedlichen und teilweise sich widersprechenden Anforderungen lassen sich jedoch auch durch weitere Projektanpassungen leider nicht erfüllen. Aus diesem Grund wurde dem Projekt die Konzession abgeschlagen und keine Baubewilligung erteilt.

Das Wasserwirbelkraftwerk wäre das erste seiner Art im Kanton Bern gewesen und sollte 2015 realisiert werden. Das Kraftwerk hätte erneuerbare Energie für rund 80 bis 90 Haushalte in Biel geliefert. Eine Anfechtung des kantonalen Entscheides ist seitens ESB aufgrund der schwierigen Ausgangslage nicht vorgesehen.

Der ESB bedauert den Entscheid und konzentriert sich nun auf die laufenden Grossprojekte in der erneuerbaren Energieproduktion: den Neubau des Wasserkraftwerkes Hagneck, den Windpark Montoz-Pré Richard und das Solarkraftwerk auf den Stades de Bienne. Alle Kraftwerksprojekte tragen im Rahmen der Eigentümerstrategie des ESB zur signifikanten Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energie bei.