Texte original en allemand :
Am 1. Juli 2026 hat der Könizer Gemeinderat eine Strategie zum Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung gutgeheissen. Eine Massnahme ist die gebietsweise Stilllegung des Gasnetzes. Erste Stilllegungen sollen ab 2041 in Wabern und Niederwangen erfolgen.
Netto-Null-Ziel 2045
Die Gasstrategie orientiert sich am Klimaschutzreglement der Gemeinde mit dem Ziel, Netto-Null bis 2045 für die Gesamtgemeinde zu erreichen. Der Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Ein grosser Teil der CO2-Emissionen wird von Öl- und Gasheizungen verursacht.
Nachhaltige Lösungen begleiten den Ausstieg
Energie Wasser Bern ist mit der Gasversorgung der Gemeinde Köniz beauftragt. Mit dem Entscheid zur Gasstrategie hat die Gemeinde Köniz den Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung ab 2041 gefällt. Energie Wasser Bern unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung. Gemeinsam haben Köniz und ewb in der Strategie die Leitplanken zur Um-setzung definiert. Geplant sind der Ausbau von erneuerbaren Wärmelösungen, die Stilllegung gewisser Teile des Gasnetzes und der Ersatz der verbleibenden Gasmenge durch erneuerbares Gas. Bereits heute erhalten die Kundinnen und Kunden der Gemeinde Köniz mit dem Standardprodukt 50 Prozent erneuerbares Biogas.
Start in Wabern und Niederwangen
Die ersten Stilllegungen erfolgen ab 2041. Zuerst werden Abschnitte des Gasnetzes in den Ortsteilen Wabern, Spiegel und Niederwangen stillgelegt. Parallel dazu entwickelt ewb in Wabern und Niederwangen Wärmeverbünde, die diese zwei Ortsteile künftig mit erneuerbarer Wärme versorgen sollen. Ob das Gasnetz ab 2045 auch in den Ortsteilen Köniz und Liebefeld stillgelegt wird, hängt von der Fernwärmeerschliessung dieser Ge-biete ab.
Ablösung durch Wärmeverbünde
Der Wärmeverbund Bern-Wabern kann künftig im Versorgungsgebiet rund 5 000 Haus-halte mit nachhaltig produzierter Wärme aus Überschusswasser aus dem Pumpwerk Schönau beliefern. Der Wärmeverbund Niederwangen wird das Gebiet mit klimaschonender Wärme aus der Kehrichtverbrennung Forsthaus und weiteren nachhaltigen Wärmeträgern, beispielsweise Erdsondenspeichern und Holz, versorgen.
Information und Beratungsangebote
Liegenschaftsbesitzer:innen werden mindestens 15 Jahre im Voraus schriftlich informiert, ob ihr Hausanschluss von der Stilllegung betroffen sein wird. Der exakte Zeitpunkt der Deaktivierung des Gasanschlusses wird drei Jahre im Voraus mitgeteilt. Den Ersatz ihrer Heizung verantworten die Liegenschaftsbesitzer:innen. Bei der Suche nach einer optimalen individuellen Lösung bieten die Energieberatung Bern-Mittelland oder die Impulsberatung "erneuerbar heizen" kostenlos und unverbindlich Beratung an.