Aus der Session: CO2-Gesetz verabschiedet

Nach drei Jahren Beratung hat das Parlament dem revidierten CO2-Gesetz in der Herbstsession zugestimmt. Für die Stadtwerke sind die neuen Grenzwerte im Gebäudebereich sowie der Klimafonds besonders relevant. Im Sessionsbericht haben wir die wichtigsten Entscheide zum CO2-Gesetz und zu anderen energiepolitischen Vorlagen für Sie zusammengefasst.

In der Schlussabstimmung votierten sowohl der National- als auch der Ständerat für die Revision des CO2-Gesetzes. In der grossen Kammer sprachen sich 129 Nationalräte für das Gesetz aus, 59 lehnten es ab, acht enthielten sich. In der kleinen Kammer war das Verhältnis noch deutlicher: Dort stimmten 33 Ständeräte für die Vorlage bei fünf Gegenstimmen und sechs Enthaltungen.

Das sind die wichtigsten Eckpunkte des revidierten Gesetzes:

  • Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, den Anstieg der durchschnittlichen Temperatur auf der Erde deutlich unter 2 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.

  • Die Schweiz soll bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbieren. Dazu sollen mindestens 75 Prozent der Massnahmen im Inland erfolgen.

  • Für Altbauten soll ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Hausbesitzer können damit nur noch dann eine neue Ölheizung einbauen, wenn das Haus gut isoliert ist. Der Grenzwert von maximal 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr soll in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm reduziert werden. Kantone, welche ihre Energiegesetzrevisionen beim Inkrafttreten des CO2-Gesetzes bereits umgesetzt haben (MuKEn 2014, Teil F), können die neuen Grenzwerte bis 2026
    aufschieben.

  • Biogas soll bei der Berechnung der CO2-Grenzwerte für Gebäude bis zu 100 Prozent angerechnet werden können. Allerdings nur, wenn gleichzeitig auch die Gebäudeeffizienz verbessert wird.

  • In den neu geschaffenen Klimafonds, der bisherige Gefässe ersetzt, sollen ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe und knapp die Hälfte aus der Flugticketabgabe fliessen (insgesamt ca. 900 Mio. Franken). Aus diesem Fonds sollen neben dem Gebäudeprogramm (max. 450 Mio. Franken) auch Beiträge in die Produktion erneuerbarer Wärme und die Einspeisung erneuerbarer Gase fliessen (max. 60 Mio. Franken).

  • Die CO2-Zielwerte für den Durchschnitt neuer Fahrzeuge sollen weiter verschärft werden, im Einklang mit der EU. Neu sollen ausserdem nicht nur für Autos, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Vorgaben erlassen werden, sondern auch für schwere Lastwagen.
  • Importeure müssen zahlen, wenn ihre Neuwagenflotte über den Zielvorgaben liegt.

  • Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sollen einen grösseren Teil des CO2-Ausstosses kompensieren müssen - und mehr davon im Inland. Das schlägt sich auf den Benzin- und Dieselpreis nieder. Das Parlament will den Aufschlag aber begrenzen: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen.

  • Der maximale Satz der CO2-Abgabe auf Brennstoffen soll von heute 120 auf bis zu 210 Franken pro Tonne CO2 steigen, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen.

  • Um die ökologische Umstellung des konzessionierten Verkehrs voranzutreiben, entfällt die Rückerstattung der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr: ab 2026 für Fahrzeuge im Ortsverkehr und ab 2030 für alle im konzessionierten Verkehr eingesetzten Fahrzeuge. Eine Ausnahme gilt, wenn aus topografischen Gründen keine Busse mit Alternativantrieb fahren können.

  • Auf Flugtickets soll eine Abgabe von mindestens 30 und höchstens 120 Franken erhoben werden, je nach Klasse und Reisedistanz. Belohnt werden jene, die wenig oder gar nicht fliegen: Gut die Hälfte der Einnahmen soll an die Bevölkerung zurückerstattet werden, die andere Hälfte fliesst in den neuen Klimafonds. Auch auf Flügen mit Privatjets soll eine Abgabe erhoben werden. Dies gilt für Flugzeuge ab einer höchstzulässigen Startmasse von 5700 Kilogramm, und die Spanne bewegt sich zwischen 500 und 3000 Franken.

  • Die CO2-Abgabe soll schrittweise erhöht werden. Es sollen sich aber alle Unternehmen davon befreien können.

  • Wenn Betreiber von Industrieanlagen diese neu errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen sie dafür sorgen, dass die verursachten Treibhausgasemissionen so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Ausgenommen sind grössere Anlagen, deren Betreiber am Emissionshandelssystem teilnehmen.

  • Wer vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit die CO2-Abgabe hinterzieht, wird mit Busse bis zum Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils bestraft.


Weitere energiepolitische Meldungen aus der Herbstsession:


Mehr Fördergelder für grosse PV-Anlagen

Nach dem Willen des Nationalrats sollen grosse Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) künftig mehr Fördergelder erhalten. Er hat einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) zugestimmt. Diese hat zum Ziel, PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch eine höhere Einmalvergütung zukommen zu lassen. Grosse Anlagen, zum Beispiel auf Stalldächern, die ihre gesamte Energieproduktion ins Netz einspeisen, sollen Priorität erhalten.

Studie zur Netztarifierung

Bundesrätin Sommaruga hat in Aussicht gestellt, dass das Bundesamt für Energie (BFE) die Möglichkeiten prüfe, den rechtlichen Rahmen der Netztarifierung im Sinne einer tieferen lokalen Netznutzungsgebühr anzupassen. Dazu führe es eine Studie durch. Die Resultate dieser Studie sollen im Herbst vorliegen.

Gelder für Energieforschung gesprochen

Der Ständerat hat dem Programm Swiss Energy Research for the Energy Transition (Sweet) zugestimmt. Damit will der Bundesrat die Forschung zur Energiewende vorantreiben. Wie der Nationalrat hat jedoch auch der Ständerat die Laufzeit des Programms um vier auf acht Jahre verkürzt; dieses dauert nun bis 2028. Forschungsprojekte mit Förderung können aber bis 2032 fertiggestellt werden. Nicht gekürzt haben die Räte den vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit von 136,4 Mio. Franken.

Zukunft für Biomasseanlagen

Biomassenanlagen sollen auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können. Der Bundesrat soll dafür dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen unterbreiten oder die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit dies sichergestellt werden kann. Der Ständerat hat einstimmig einer Motion von Daniel Fässler (CVP/AI) zugestimmt.

Datenschutzgesetz verabschiedet

Nach einer dreijährigen Debatte ist die Totalrevision des Datenschutzgesetzes unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat den höheren Hürden beim automatisierten Auswerten von Personendaten zugestimmt. Dies entsprach dem Kompromissvorschlag des Ständerats. Wenn Firmen Daten von Personen sammeln, müssen sie sich dann an verschärfte Vorschriften halten, wenn mit der Datenverknüpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden können.