Mit Jahresbeginn trat das erste Verordnungspaket zum Stromgesetz in Kraft. Es verpflichtet Elektrizitätslieferanten zu neuen Effizienzmassnahmen. Trotz sinnvoller Zielsetzung herrschen erhebliche Zweifel an der Umsetzung in der aktuellen Ausgestaltung. Dazu kommt ein hoher administrativer Mehraufwand, dessen Kostenverrechnung unklar ist.
Im Frühjahr folgte das zweite Paket mit Regelungen zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) inklusive Netzentgelt-Rabatt für intern gehandelten Strom. Dabei wird übersehen, dass die Netzdimensionierung auf der maximalen Auslastung basiert und ein hoher Eigenverbrauch in den Sommermonaten den Netzbedarf im Winter nicht mindert.
Zusätzlich berät das Parlament aktuell über Änderungen bei der Abnahme- und Vergütungspflicht der Verteilnetzbetreiber – dies, noch bevor die neue Regelung nach Stromgesetz überhaupt in Kraft tritt. Ähnlich unpraktisch aus einer Planungsperspektive sind die Prozesse um den Solarexpress: den Lockerungen in der Frühjahrssession folgte drei Wochen später die Vernehmlassung einer schwerwiegenden Verschärfung auf der Verordnungsebene.
Das zweite Halbjahr startete mit der Vernehmlassung zum Stromabkommen. Swisspower befindet sich im Positionsfindungsprozess, doch klar ist: Das Abkommen würde die Regulierungslandschaft stark verändern, und viele der nun kostenintensiv umzusetzenden Vorgaben könnten in wenigen Jahren bereits wieder überholt sein. An der kommenden Ausgabe von «Energiemarkt konkret» am Mittwoch, 20. August, werden wir diesen und andere Aspekte in einer breiten Expert:innenrunde vertiefen und diskutieren.
Swisspower bekennt sich zu sinnvollen Reformen im Rahmen der Energiewende und trägt mit Überzeugung zu deren Umsetzung bei. Dennoch stehen die Stadtwerke einer Flut neuer Vorgaben gegenüber, die rasch, effizient und zuverlässig umgesetzt werden müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass langfristige Planungssicherheit und praktische Umsetzbarkeit wieder stärker im Fokus regulatorischer Prozesse stehen.