Mit den neuen Rahmenbedingungen für eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien hat das Parlament den Weg für einen zielgerichteten Ausbau der erneuerbaren Stromversorgung geebnet. Diese geben Rechts- und Investitionssicherheit für Energieversorger und Stadtwerke. Swisspower ist zuversichtlich, dass der Mantelerlass von allen politischen Parteien und relevanten Interessengruppen unterstützt wird und somit 2025 in Kraft treten kann. In diesem Zusammenhang äussert sich Dr. Hans-Kaspar Scherrer, Swisspower Verwaltungsratspräsident, optimistisch und betont: «Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der nationalen Energie- und Klimaziele sind jetzt festgelegt. Es ist nun an den Energieversorgern, entsprechende Massnahmen zu treffen und Aus- und Umbau der Energieversorgung in Richtung erneuerbare und klimaneutrale Energielösungen voranzutreiben. Aber auch die Bevölkerung und die Bewilligungsbehörden müssen ihren Beitrag leisten, damit die ambitionierten Vorgaben aus Bundesbern erfolgreich umgesetzt werden können.»
Die im Mantelerlass behandelten Themen zeichnen eine klare Richtung für die Energiepolitik der kommenden Jahre. Das beinhaltet eine stärkere Förderung von Wasserkraft, Solar- und Windenergieanlagen, was sich positiv auf die Energieversorgung und das Klima auswirkt. Swisspower CEO, Ronny Kaufmann, äussert sich positiv über die Entscheidung im Parlament: «Ich begrüsse, dass dieses lange diskutierte Gesetz nun abgeschlossen ist. Es ist ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt für die weitere Umsetzung der Energiestrategie 2050.»
Die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes bringt auch Energieeffizienz. Neu sind Energielieferanten verpflichtet, bei den Kund:innen Effizienzmassnahmen umzusetzen und kontinuierliche Verbesserungen in der Stromeffizienz nachzuweisen. Neben der selbständigen Umsetzung der Massnahmen können sie schweizerische Nachweise von Massnahmen zur Effizienzsteigerung erwerben, um ihre Ziele zu erreichen. Damit soll ein Markt für Effizienzdienstleistungen geschaffen werden. Falls Energielieferanten ihre Zielvorgaben nicht erreichen, ist der fehlende Teil innerhalb der folgenden drei Jahre zusätzlich zu erfüllen.
Die im Gesetz beschlossene Ablösung der sogenannten Durchschnittspreismethode sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber neu einen vom Bundesrat festgelegten Anteil ihrer Eigenproduktion zu Gestehungskosten in der Grundversorgung absetzen. Zudem legt der Bundesrat einen Anteil der Grundversorgung fest, der über mittel- und langfristige Verträge über erneuerbaren inländischen Strom beschafft werden muss. Die Liberalisierung des Messwesens hat keine parlamentarische Mehrheit gefunden. Den Kund:innen wird jedoch ein verbesserter Zugang zu ihren Daten ermöglicht.
Eine weitere Änderung betrifft die Einführung der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Diese gehen über die bisherigen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) hinaus. Das bedeutet, dass sich Stromkund:innen zusammenschliessen können, um selbständig erneuerbaren Strom zu produzieren und zu verbrauchen. Dafür dürfe neu das lokale Verteilnetz genutzt werden. Die Ausdehnung einer LEG ist auf Gemeindegrösse festgelegt. Wie genau diese neuen Gemeinschaften in der Praxis umgesetzt werden können, wird sich in der Festlegung der Verordnung zeigen. Ebenso, ob sich damit der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen weiter beschleunigen lässt.
Viel Zeit, diesen Erfolg zu geniessen, bleibt jedoch nicht: Mit der «Beschleunigungsvorlage erneuerbare Energien» und dem nach wie vor ausbleibenden Stromabkommen mit der EU gilt es weitere Herausforderungen für eine erneuerbare und wirtschaftliche Energiezukunft zu meistern. Swisspower ist optimistisch, dass der Schwung aus der Einigung über den Mantelerlass mitgenommen werden kann und freut sich darauf, auch zukünftig einen positiven Beitrag zur sicheren und nachhaltigen Energieversorgung der Schweiz und damit auch zur Reduktion der Abhängigkeiten von fossiler Energie und vom Ausland zu leisten.
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