Energiegesetz: «Die Richtung stimmt, muss aber noch justiert werden»

Der Bundesrat hat am 3. April 2020 die Vernehm­las­sung zum Energiegesetz eröffnet und Eck­wer­te für die Revision des Stromversor­gungs­­gesetzes (StromVG) verabschiedet. Jan Flü­cki­ger, Leiter Public Affairs & Kommu­ni­ka­tion, erläutert die positiven Aspekte und die Kri­tik­punkte aus Sicht von Swisspower.

Sind Sie zufrieden mit dem Entwurf für die Revision des Energiegesetzes?

Er enthält einige positive Aspekte. Der Bundes­rat will die Ausbauziele bei der erneuerbaren Strom­produktion für verbindlich erklären. Zudem möchte er die Investitionsbeiträge für Kleinanla­gen weiterführen und die Beiträge für die Gross­wasser­kraft erhöhen. Und für grosse Photovol­taik­anlagen soll es künftig wettbewerbliche Aus­schrei­bungen geben. Trotzdem besteht noch Ver­­bes­serungsbedarf.

Wo sollte der Bundesrat aus Ihrer Sicht nach­bessern?

Zum einen geht es um die Frage, wie die Aus­schrei­bungen für Grossanlagen konkret gestal­tet werden. Wir sind der Meinung, dass es nicht Investitionsbeiträge braucht, sondern eine Ab­sicherung der Investitionsrisiken, beispielsweise mit einer gleitenden Marktprämie. Dies aus drei Gründen: Erstens fehlt es den Grossinvestoren nicht an Kapital. Der Grund, wieso hierzulande nicht in grosse Anlagen investiert wird, ist die feh­lende Absicherung gegenüber den Marktrisi­ken – also stark fallenden Strompreisen. Zwei­tens ist eine gleitende Marktprämie aus volks­wirt­schaftlicher Sicht effizienter: Sie kostet nur dann, wenn die Marktpreise effektiv unter den of­fe­rierten Gestehungskosten liegen. Und drittens lässt sich mit einer Vergütung auf der gelieferten Strommenge auch gezielter die Produktion von Winterstrom fördern.

Und was sind die anderen kritischen Punkte?

Aus unserer Sicht fokussiert der Entwurf bei den grossen Anlagen zu sehr auf die Photovoltaik. Ausschreibungen sollten aber für sämtliche Tech­nologien ab einer gewissen Grösse möglich sein. Natürlich müssten diese dann differenziert nach Technologie ausgestaltet werden. Zudem lässt die Vorlage eine wichtige Frage offen: Wie wird die Erneuerung der Grosswasserkraft – das Rückgrat unserer Stromversorgung – künftig fi­nan­ziert? Schliesslich ist es aus unserer Sicht be­dauernswert, dass Lenkungsabgaben derzeit kein Thema mehr sind.

Der Bundesrat hat gleichzeitig auch die Eck­punkte zum StromVG verabschiedet. Dort geht es unter anderem um die vollständige Strommarktöffnung. Wie positioniert sich Swisspower dazu?

Wir haben immer gesagt, dass die Marktöffnung nicht isoliert, sondern im Kontext der Investi­tionsanreize für die inländischen erneuerbaren Energien betrachtet werden muss. Es ist also zu früh für ein definitives Urteil. Wir werden diese Frage diskutieren, wenn die definitive Botschaft zum Energiegesetz vorliegt. Fraglich ist auch, wie stark die Grundversorgung in einem geöff­ne­­­ten Markt noch reguliert sein muss.

Wie beurteilen Sie die weiteren Beschlüsse des Bundesrates zum StromVG?

Wir sind erstaunt, dass der Bundesrat an der Li­be­ralisierung des Messwesens festhält, obwohl die Vernehmlassung gezeigt hat, dass diese kaum eine breite Unterstützung findet. In an­de­ren Ländern ist zu sehen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten steht. Es ist für die Stadtwerke schwierig, dass sie einerseits den Smart-Meter-Rollout gesetzlich verordnet vorantreiben müs­sen, und man ihnen gleichzeitig die Verant­wortung für das Messwesen wegnehmen will. Das ist ein grosser Widerspruch.

Wie halten Sie von der regulatorischen «Sand­box», die der Bundesrat schaffen will?

Dieser Vorschlag ist sehr positiv. Gerade im Be­reich der Digitalisierung gibt es viele Projekte, die an der heutigen Regulierung scheiten. Eine solche Sandbox erlaubt es, mögliche Lösungen zu testen. Das gleiche gilt für neuartige Spei­cher­technologien wie Power-to-Gas-Anlagen.

Stichwort Speicher: Der Bundesrat möchte Spei­cher generell als Endverbraucher qualifi­zie­ren. Was sagen Sie dazu?

Das zementiert die heutige Ungleichbehandlung von Speichertechnologien. Pumpspeicher wer­den gegenüber anderen Technologien bevor­zugt. Das kann nicht sein. Ein Speicher, der Ener­gie aus dem Netz bezieht und wieder ab­gibt, soll nur auf den Verlusten Netzentgelte be­zahlen müssen. Aus unserer Sicht sollte dies auch für sektorübergreifende Speicher wie Po­wer-to-Gas-Anlagen gelten, welche die umge­wan­delte Energie wieder in ein öffentliches Netz einspeisen. Sie tragen nämlich wesentlich dazu bei, einerseits die Sektoren Industrie, Wärme und Verkehr zu dekarbonisieren und anderer­seits das saisonale Speicherproblem zu lösen. Hier erwarten wir von der Politik eine Nachbes­serung.

Wie geht es mit den beiden Vorlagen jetzt weiter?

Die Vernehmlassung zum Energiegesetz läuft bis zum 12. Juli 2020. Swisspower wird sich innerhalb der Arbeitsgruppe Strommarktdesign damit aus­einan­dersetzen und sicherlich auch zu den kriti­schen Punkten im StromVG nochmals Stellung nehmen. Wir erwarten, dass der Bundesrat Ende Jahr zu beiden Gesetzen eine Botschaft prä­sen­tiert. Die beiden Geschäfte sollten unseres Er­ach­tens verknüpft oder zumindest zeitgleich im Parlament behandelt werden, da sie inhaltlich stark zusammenhängen.