Mobilität: Neue CO2-Zielwerte und Effizienzkategorien stehen zur Debatte

Autohersteller in der EU müssen den CO2-Ausstoss bis 2030 um über ein Drittel senken. Ob die Schweiz diese Zielwerte übernimmt, darüber berät derzeit das Parlament. In der Vernehmlassung sind zudem neue Vorgaben für die Energieeffizienz-Kennzeichnung von Personenwagen.

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben vor Kurzem die für Neuwagen geltenden CO2-Zielwerte fürs Jahr 2030 verabschiedet. Demnach müssen die Autohersteller ihren CO2-Ausstoss von 2021 bis 2030 um 37,5% senken. Halten sie ihren Zielwert nicht ein, werden hohe Sanktionszahlungen fällig. Dieser Beschluss ist auch für die Schweiz relevant, da sie bisher die Zielwerte der EU übernommen hat. Ob das weiterhin so bleibt, darüber wird im Rahmen der gerade laufenden Totalrevision des CO2-Gesetzes debattiert. «Es liegt am Parla­ment, die konkreten Reduktionsziele zu be­schlies­sen», sagt Christoph Schreyer, Leiter Mobilität im Bundesamt für Energie. «Das Ge­schäft wird zurzeit in der zuständigen Kommis­sion des Ständerats beraten, danach folgt die Behand­lung im Plenum. An­schliessend geht das Ge­schäft wieder in den Nationalrat.» Für die Schwei­zer Autoimporteure hätte ein Reduk­tionsziel von 37,5% weitrei­chende Folgen: Es lässt sich faktisch nur durch Elektrifizierung und Biotreibstoffe erreichen.

Energieeffizienzkategorie: Absoluter Energieverbrauch soll massgebend sein

Weitere wichtige Neuerungen im Mobilitäts­bereich bringt die Teilrevision der Energie­effi­zienzverordnung mit sich. Derzeit findet die Ver­nehmlassung dazu statt. Künftig soll die Ener­gie­effizienzkategorie von Personenwagen nur noch nach dem absoluten Energieverbrauch fest­gelegt werden, der sich aus dem Primär­energie-Benzinäquivalent ergibt. Dieses bezieht auch den Energieaufwand für die Treibstoff- und Strombereitstellung mit ein. Bisher wurde das Leergewicht der Autos mitberücksichtigt. «Da­durch sollte sichergestellt werden, dass in allen Fahrzeugkategorien eine ausreichende Diffe­ren­zierung nach Energieeffizienzkategorien vor­han­den ist», erklärt Christoph Schreyer. «Ana­lysen und Gespräche mit Branchenakteuren, Umwelt- und Konsumentenverbänden haben ge­zeigt, dass diese Gewichtung an Bedeutung ver­loren hat – auch durch das Aufkommen alternati­ver Antriebe.»

Energieetikette soll übersichtlicher werden

Zudem sieht die revidierte Energieeffizienz­ver­ordnung vor, dass die Energieetikette für Perso­nen­wagen einfacher und über­sicht­­licher wird. Neu stellt sie laut Christoph Schrey­er die Anga­ben zu Verbrauch, CO2-Emis­sio­nen und Ener­gie­effizienzkategorie in den Vor­dergrund und bil­det sie leicht verständlich ab: «Die bisherige Eti­ket­te beinhaltete zusätzlich Angaben, die sehr technisch und für die meisten Autokäuferinnen und -käufer schwer zu verstehen waren – et­wa das Benzinäquivalent. Auf diese Angaben wird auf der neuen Etikette verzichtet.» Auch die bisherigen Textbausteine mit generellen Erläu­te­rungen fallen weg, da sie beim raschen Hinse­hen nicht gelesen werden konnten. Zudem ent­hält die Regelung Vorgaben für die Werbung: Neu muss die Energieeffizienzkategorie des be­wor­benen Fahrzeugs auf den ersten Blick deut­lich sichtbar sein.